Allgemeine Geschäftsbedingung

kommunalwirtschaftsforum.at wird betrieben von der Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH.

Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH
Löwelstraße 6/2.Stock, 1010 Wien
Geschäftsführer: Michael Zimper
Tel.: +43 (0) 1 532 23 88-0
Mail: office@kommunal.at

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „AGB“ genannt) der Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH mit dem Sitz Wien und der Geschäftsadresse Löwelstraße 6, 1010 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 95905m (im Folgenden der "Veranstalter" genannt) für Veranstaltungsteilnehmer regeln die Rechtsbeziehungen einerseits zwischen dem Teilnehmer an Konferenzen, Seminaren, Kongresse und Kursen sowie sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden gemeinsam die "Veranstaltung" genannt) und andererseits dem Veranstalter.

Im Falle der Weitergabe eines Vertrags obliegt es dem Weitergebenden, den neuen Inhaber darauf hinzuweisen, dass auch gegenüber ihm und jedem weiteren Inhaber diese AGB gelten. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht in diesen AGB ausdrücklich anders festgelegt bzw. zwingend gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden vom Veranstalter nicht anerkannt und werden hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit der Veranstalter der Geltung nicht schriftlich zugestimmt hat.

Mit dem Betreten der vom Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesenen Flächen bzw. Räumlichkeiten unterwirft sich der Veranstaltungsteilnehmer zudem der jeweilig geltenden Hausordnung, die dieser selbständig am Veranstaltungsort zur Kenntnis nehmen wird.

Auf ausdrückliche Anfrage eines Veranstaltungsteilnehmers kann eine Hausordnung mit dem Veranstalter bzw. von ihm beauftragten Personen besprochen werden.

Angebote und Vertragsabschluss

Eine Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt grundsätzlich über die Website der Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH. Für den Fall, dass ein Interessent mit dem Veranstalter auf anderem Weg, einschließlich durch Email oder Telefon, in Kontakt tritt, gilt die Rückäußerung des Veranstalters als Angebot, welches stets unverbindlich und freibleibend ist.

Maßgeblich für den Vertragsabschluss ist eine schriftliche Bestellungsannahme.

Für den Umfang des Auftrags ist die Auftragsbestätigung des Veranstalters allein maßgebend. Spätere Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Eine eventuelle Teilnahmegebühr für die Veranstaltung wird auf der Anmeldeseite angegeben. Für Kongresse wird eine Kongresspauschale eingehoben.

Die Kosten für Sponsoren werden gesondert mit dem Veranstalter vereinbart.

Angegebene Preise verstehen sich in der Währung Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, sowie exklusive möglicher Versandkosten.

Sämtliche Rechnungen des Veranstalters sind mit Rechnungseingang fällig und binnen 10 Werktagen ohne Abzug auf das dem Teilnehmer bekannt gegebene Bankkonto zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug werden, ohne gesonderten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verrechnet.

Bild- und Tonmaterial

Wir weisen ausdrücklich darauf hin und es wird eingewilligt, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt wird. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden.

Sie willigen als teilnehmende oder beteiligte Personen einer von Kommunalverlag organisierten Veranstaltung ein, dass die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien gezeigt werden.

Das "Posten" bzw. "in die Kamera schauen" wird als konkludente Zustimmung gewertet. Sie haben jederzeit das Recht die Einwilligung per E-Mail an datenschutz@kommunal.at ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden.

Stornierung und Widerrufsrecht

Bei Stornierung bis zu einem Monat vor Veranstaltungsbeginn werden Stornokosten in Höhe von 50% der Kongresspauschale in Rechnung gestellt. Bei Stornierung 14 Tage vor Veranstaltungstermin werden 100% der Kongresspauschale verrechnet. Es kann jedoch auch eine Ersatzperson teilnehmen. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform (Brief oder Email).

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers, aus demselben Unternehmen, ist jederzeit kostenfrei möglich.

Eine kostenlose Stornierung der Teilnahme für Sponsoren ist auf allen Veranstaltungen der Österreichischen Kommunal-Verlag GmbH nicht möglich. Es fallen jedenfalls 20% Storno bei Rücktritt an. Nach Aussendung des ersten Einladungsschreibens fallen 50% Storno bei Rücktritt an. Innerhalb eines Monats vor Veranstaltungsbeginn fallen 80% Storno bei Rücktritt an. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform (Brief oder Email).

Es gelten gesonderte Stornobedingungen, sollten diese auf der Website der Veranstaltung ausgewiesen werden.

Veranstaltungsteilnehmer, die Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG sind, haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung zu widerrufen. Es fallen diesfalls keine Stornierungsgebühren an. Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht

Der Veranstaltungsteilnehmer, welcher Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG ist, hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Veranstaltungsteilnehmer dem Veranstalter, der

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mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (etwa per Post oder Email) über einen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Teilnehmer den Vertrag mit dem Veranstalter widerruft, wird der Veranstalter alle vom Teilnehmer erhaltenen Zahlungen einschließlich allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem der Veranstalter die Mitteilung über den Widerruf des Teilnehmers hinsichtlich des Vertrages erhalten hat. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, verwendet, es sei denn, mit dem Teilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen einer solchen Rückzahlung Entgelte berechnet.

Gestaltung des Vortrags eines Sponsors

Der Sponsor muss seinen Vortrag nach den allgemeinen wettbewerbs- und ordnungsrechtlichen Regeln und technischen Schutzvorschriften anpassen. Visuelle und akustische Belästigungen oder sonstige Behinderungen dürfen nicht entstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände des Sponsors auf Kosten des Sponsors vom Veranstaltungsort zu entfernen oder entfernen zu lassen, wenn deren Veranstaltungsbetrieb oder sonstige Nutzung unzulässig ist und der Sponsor sie nicht auf erste Anforderung des Veranstalters bzw. des Vermieters unverzüglich entfernt. Ist die Entfernung des Gegenstandes nicht möglich, oder für die Herstellung eines zulässigen Zustandes nicht genügend, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag mit dem Sponsor mit sofortiger Kündigung ohne Verlust seiner eigenen vertraglichen Ansprüche aufzulösen, wobei darüberhinausgehende Ansprüche unberührt bleiben.

Zuweisung der Flächen, Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten

Die Zuweisung der Flächen, Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten erfolgt durch den Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, dem Sponsor abweichend von der Vereinbarung nachträglich eine Fläche, Räumlichkeit bzw. Örtlichkeit in anderer Lage oder Größe zuzuweisen, Ein – und Ausgänge zu verlegen oder zu schließen.

Änderungen des Programms und Absage der Veranstaltung

Höhere Gewalt

Der Veranstalter behält sich vor, in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms, der Referenten sowie des Veranstaltungsorts vorzunehmen.

Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann (höhere Gewalt) nicht stattfinden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung auf ein Datum und Ort seiner Wahl zu verlegen.

Andere Gründe

Muss die Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung an die zuletzt bekannt gegebene Email-Adresse des Teilnehmers.

Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden diesfalls ohne Abzug rückerstattet. Jegliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Ansprüche entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters.

Aufzeichnungen

Ton- und Videoaufzeichnungen der Veranstaltung sind nur mit vorheriger schriftlicher Sondergenehmigung zulässig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder den Schaden an zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen, es sei denn, solche Ansprüche entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters.

Für die Richtigkeit der in den Seminaren von Trainern und Referenten gemachten Aussagen übernimmt der Veranstalter keine Haftung bzw. Gewährleistung. Die verwendeten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht (auch nicht auszugsweise) ohne Einwilligung seitens des Veranstalters und des jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtstand

Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Vorschriften.

Für Streitigkeiten, die sich aus der Rechtsbeziehung zwischen Veranstaltungsteilnehmer und dem Veranstalter ergeben, wird der Gerichtsstand des Handelsgerichts Wien vereinbart, sofern der Veranstaltungsteilnehmer kein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG ist.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.

Stand: 09.04.2019